AGB

Sehr geehrte Mieter der Ferienwohnung Fulda Altstadt Residenzen und Wohngemeinschaft

Wir möchten Sie herzlich in Ihrem „Zuhause auf Zeit“ begrüßen und hoffen sehr, dass Sie sich hier wohl und geborgen fühlen können.

Mit Nutzung unserer Angebote haben Sie sich zur Einhaltung unserer AGB und Hausordnung einverstanden erklärt.

Sie sind Bestandteil unseres Gastaufnahmevertrages.

AGB: 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers eine gleichwertige oder hochwertigere Ersatzunterkunft ohne Aufpreis anzubieten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen für die Endreinigung- wenn sie separat berechnet und ausgewiesen wurde.

Die aktuellen Stornokosten betragen: Mit Buchungsbestätigung und bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei-ab 27 Tage vor Anreise und bis 14 Tage vor Anreise 25% -vom Reisepreis ab 13 Tage vor Anreise und bis 7 Tage vor Anreise 50 %- vom Reisepreis ab 6 Tage vor Anreise und bis 4 Tage vor Anreise 75%- vom Reisepreis ab 3 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 100 % vom Reisepreis.

Erst nach Zahlungseingang ist die Reservierung verbindlich und garantiert. Die Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung bis zu 28 Tage vor Anreise gilt für beide Vertragspartner .

Eine Reservierung wird verbindlich mit Eingang der Anzahlung in Höhe von 20% oder Kostenübernahmebestätigung bei Firmenbuchungen.

Bitte zahlen Sie auf unser Konto: Residenz Appartementvermietung - Beate Fischer

Deutsche Bank Fulda

IBAN: DE62530700240080032600

BIC: DEUTDEDB530

Verwendungszweck:{reisenummer} 

5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Für den Reisepreis werden die Nächte gezählt.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort Fulda.